Betreuungspavillon Rüterwis: Abstimmung vom 9. Februar 2025
Anstatt den Neubau des Betreuungshauses nach dem Projektabbruch 2022 als Wettbewerb neu auszuschreiben, wurde zunächst die Ausgangslage nochmals neu evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Bedarf hinsichtlich des Betriebes und der Nutzung im Vergleich zum Raumprogramm von 2019 verändert hat. Aus diesem Grund ist ein noch zu finalisierendes Betriebskonzept mit Tagesinfrastruktur in Arbeit sowie eine Schülerzahlprognose, welche Verdichtungs- und Baulandreserven der Gemeinde miteinbezieht. Ziel dessen ist es, langfristig realistische Betreuungszahlen zu ermitteln, nach denen sich der Bedarf und die raumbezogene Antwort ausrichten können.
Die Planung und Errichtung eines Neubaus betragen mindestens fünf Jahre. D.h., ein neues Betreuungshaus Rüterwis kann frühestens in fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung des Bauprojekts in Betrieb genommen werden. Die Schulpflege beantragte dem Gemeinderat, den akut fehlenden Platz mit einer Übergangslösung bereitzustellen. Ein solcher sollte schnellstmöglich bereitstehen, da die Platzverhältnisse im Betreuungshaus schon seit Jahren äusserst prekär sind und die Anzahl der Kinder, welche die Betreuung in Anspruch nehmen, jedes Jahr ansteigt. Im Jahr 2009 betrug die Anzahl der angemeldeten Kinder 183, im Schuljahr 2023/2024 274, was einer Zunahme von 50 % entspricht. Die zu nutzende Fläche ist jedoch stets gleichgeblieben und war damals schon sehr knapp, weshalb der Neubau des Betreuungshauses in Angriff genommen worden war. Zwei Anläufe im Jahr 2018 und 2020 mussten aus verfahrenstechnischer resp. absehbarer, massiver und von der Gemeinde bzw. Schule unverschuldeter Kostenüberschreitungen abgebrochen werden. Im Jahr 2025 muss deshalb dringend der Bau eines Provisoriums – ein Modulbau in Leichtbauweise – erfolgen. Die Produktionszeit beträgt etwa sechs Monate, so dass eine Inbetriebnahme voraussichtlich per Ende 2025 erfolgen kann.
Der Kreditantrag für die Planung und den Bau wird der Stimmbevölkerung an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2025 zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Schulpflege empfiehlt zusammen mit dem Gemeinderat die Annahme dieses wichtigen Geschäfts.
Wir werden Sie informieren, sobald die Abstimmungsunterlagen und weitere Informationen auf der Gemeindewebsite verfügbar sind.
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