Schulpflege

Der Schulpflege obliegt als strategisches Führungsorgan die Leitung und Beaufsichtigung der Schule. Sie ist verantwortlich für den Vollzug der kantonalen Erlasse und Beschlüsse und vertritt die Schule gegen aussen.

Die Schulpflege besteht (einschliesslich des Präsidiums) aus sieben Mitgliedern, die jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren durch die Stimmberechtigten gewählt werden. Das Schulpräsidium ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderats.

Weiter unten auf dieser Seite finden Sie unter "Dokumente" die Verhandlungsberichte und Legislaturziele der Schulpflege. Die systematische Rechtssammlung der Schule Zollikon finden Sie hier: Rechtssammlung.

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